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Kamillos

Webseiten, Filme und Musik.



Entwickler von File-Sharing-Software verurteilt

Von kamillok, 03.02.2007, 20:07

Entwickler von File-Sharing-Software verurteilt, da er anderen Personen Verletzung des Urheberrechts ermöglichte

In einem umstrittenen Urteil, das eine hitzige Debatte ausgelöst hat, hat ein japanisches Gericht den Entwickler des File-Sharing-Programms Winny schuldig gesprochen, da er es dadurch anderen Personen ermöglicht habe, das Urheberrecht durch illegales Kopieren von Musik, Filmen und Computerspielen zu verletzen. Der Verurteilte muss nun eine Geldstrafe von 1,5 Mio. Yen zahlen. Das Urteil, mit dem erstmals in Japan ein Software-Entwickler solch eines Vergehens für schuldig befunden wurde, erregte große Aufmerksamkeit, da dadurch letztendlich die Frage aufgeworfen wird, bis zu welchem Grad Wissenschaftler oder Ingenieure für den Missbrauch der Produkte oder Technologien verantwortlich gemacht werden können, die sie entwickelt haben.

Das Landgericht Kyoto entschied am 13. Dezember, dass Isamu Kaneko, ein 36-jähriger Software-Entwickler, der früher am Graduiertenkolleg der Universität Tokyo lehrte, schuldig sei, durch die Entwicklung und Verbreitung seiner File-Sharing-Software Winny es anderen Personen ermöglicht zu haben, das Urheberrecht mit dem vollen Wissen, dass die Software illegal genutzt werden kann, zu verletzen. Er wurde 2004 verhaftet, während zwei Männer im gleichen Jahr zu jeweils einem Jahr Gefängnis (für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt) verurteilt wurden, da sie die Software tatsächlich zur Verletzung des Urheberrechts nutzten.

Diese File-Sharing Software ermöglicht Computern via Internet einen einfachen Datenaustausch. Eine unbestimmte Zahl von Nutzern - Schätzungen gehen von bis zu 400.000 aus - nutzen das Software-Programm, um damit auf Festplatten nach Musik-, Film- oder Spiele-Dateien zum Downloaden zu suchen. Das Programm ermöglicht es den Nutzern, anonym zu bleiben und urheberrechtlich geschützte Dateien zur Verbreitung via Internet zu kopieren.

Das Urteil führte aus, dass das Programm durchaus sinnvoll sei und in zahlreichen Bereichen Anwendung finden könne; die ihm zugrunde liegende Technologie sei an sich „wertneutral“. Auch wenn das Gericht anerkannte, dass der Angeklagte nicht aktiv zu Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet ermuntert habe, wurde ihm vorgeworfen, nichts unternommen zu haben, um diese zu verhindern. Er habe das Programm mit der Absicht der Verletzung von Urheberrechten entwickelt.

Ein weiteres Problem stellt ein Computervirus dar, das von jemand anderem entwickelt wurde, und das auf Winny abzielt. Ein so infizierter Computer gibt dadurch unweigerlich gespeicherte Dateien über das Internet frei. Dies geschah bei einer ganzen Reihe von Einrichtungen, darunter Einheiten der Selbstverteidigungsstreitkräfte, Polizeibehörden, ein Gefängnis, ein Krankenhaus und eine Reihe  großer Unternehmen.

Kaneko und seine Anwälte äußerten sich über das Urteil sehr unzufrieden und warfen die Frage auf, wie die Entwicklung neuer Technologien ein Verbrechen sein könne. Sie erklärten, dass sie nun beim Oberlandesgericht Osaka Berufung einlegen werden. Die nachfolgende Diskussion konzentriert sich darauf, ob der Entwickler einer Software für die Art und Weise ihrer Nutzung verantwortlich gemacht werden darf, und falls ja, bis zu welchem Ausmaß und auf welcher Grundlage. Eine weitere Frage ist, ob das aktuelle Urteil Software-Ingenieure in Bezug auf die Entwicklung neuer Technologien beunruhigen wird und einen negativen Einfluss auf die Entwicklung von Software zu einer Zeit ausübt, in der sich das technologische Umfeld rasant verändert.

Urteil wird von Tageszeitungen überwiegend begrüßt

Unter den Kommentaren der Tageszeitungen stellte der Leitartikel der Asahi Shimbun vom 14. Dezember das Urteil ganz offen in Frage: „Ein gutes Beispiel für diese wirklich seltsame rechtliche Logik wäre, dass der Entwickler eines schnellen Autos bestraft wird, weil irgendein Fahrer mit dem Auto zu schnell gefahren ist. Eine derart verdrehte Logik, die dem gesunden Menschenverstand widerspricht, wird nun auf Rechtsfälle angewendet, in denen es um Computer-Software geht.“ Die Zeitung brachte ihre Unzufriedenheit mit dem Urteil zum Ausdruck: „Wir können das Urteil nicht akzeptieren, mit dem der Entwickler einer neuen Technologie für Verbrechen anderer Personen verantwortlich gemacht wird, die diese Technologie missbrauchen.“ Der Leitartikel schloss: „Dies wirft die wichtige Frage auf, wie wir ein Umfeld gestalten können, das die Entwicklung innovativer Software fördert, ohne die Motivation der Ingenieure zu beeinträchtigen.“

Die Nihon Keizai Shimbun (Nikkei)  hingegen nannte das Urteil „vernünftig“. Der Leitartikel der Zeitung vom 14. Dezember schrieb: „Als der frühere Lehrbeauftragte der Universität Tokyo vor zwei Jahren von den Polizeibehörden der Präfektur Kyoto verhaftet wurde, wurde Kritik laut, dass dies die technologische Entwicklung beeinträchtigen könnte. Das Urteil hat hingegen der unbegrenzten Ausbreitung des Anbietens von Technologie Grenzen gesetzt, da es unangemessen ist, wenn ein derartiges Anbieten zu kriminellem Verhalten führt. Das Urteil muss als vernünftig gewertet werden, da es illegale Aktivitäten durch die missbräuchliche Nutzung von Technologie einschränkt, zugleich jedoch die Nützlichkeit der technologischen Entwicklung unterstreicht.“

Die Position der Sankei Shimbun stimmte mit der Haltung der Nikkei überein. In ihrem Leitartikel vom 14. Dezember schrieb sie, dass „das Urteil eine angemessene Denkweise darstellt, da der Angeklagte die Software Winny mit dem Wissen, dass sie für illegales Kopieren verwendet werden kann, wiederholt verbessert hat.“ Gleichzeitig rief die Zeitung die regulierenden Behörden zur Zurückhaltung auf, damit die Entwicklung angemessener Software nicht behindert wird: „Wir geben dem ausgewogenen Urteil eine gute Note.“

Die Mainichi Shimbun führte die Realität der massiven Verletzungen des Urheberrechts an und bezeichnete das Urteil in ihrem Leitartikel vom 14. Dezember als „Alarmglocke angesichts der katastrophalen Situation innerhalb der Internet-Gesellschaft.“ Jedoch beklagte die Zeitung, „dass ein Gefühl der Leere bleibt, da wir wissen, dass eine wesentliche Verbesserung der Situation der Urheberrechtsverletzungen nicht zu erwarten ist.“ Sie meinte: „Realität ist, dass eine Welt entstanden ist, in der die Technologie schneller voranschreitet als die Voraussetzungen, auf denen sich das Rechtssystem gründet. Es ist notwendig ein System zu gestalten, das mit der Internet-Gesellschaft im Einklang steht, einschließlich der Handhabung des Urheberrechts.“

Die Yomiuri Shimbun klang dagegen optimistischer. In ihrem Leitartikel vom 14. Dezember schrieb sie: „Die Verbreitung von Musik via Internet ist zu einem festen Bestandteil unseres Alltagslebens geworden. Auch die Verbreitung von Filmen gewinnt zunehmend an Popularität. Ein neuer Wirtschaftszweig ist entstanden, der eine File-Sharing-Software ähnlich wie Winny nutzt. Einige Experten haben darauf hingewiesen, dass das jüngste Urteil Ingenieure entmutigen könnte. Allerdings schreitet die Entwicklung von Software-Programmen, die Winny ähneln, rasch voran. Wir müssen uns also in dieser Beziehung keine Sorgen machen.“

(Copyright 2006 Foreign Press Center Japan)

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